Institut für Waffenrechtsanalyse Das Institut für Waffenrechtsanalyse wurde 2019 gegründet. Der Grund für die Aufnahme der Tätigkeit des Instituts sind neben dem Mangel an verwertbaren Informationen zum Waffenrecht für Laien, die vielen komplizierten und zum Teil auch unlogischen Regelungen des Waffengesetzes, die regelmäßig zu Ratlosigkeit bei Betroffenen führen, einhergehend mit dem gleichzeitigen Fehlen einer kompetenten Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung. Das Institut bezweckt und betreibt daher Das Institut versteht sich dabei weder als Interessenvertretung bestimmter Personengruppen, noch als Anlaufstelle für individuelle Rechtsberatung, sondern als gemeinnützige Forschungseinrichtung.

Neutralität ist die oberste Maxime des Instituts. Daher arbeitet das Institut weder mit politischen Parteien, noch mit Unternehmen oder Vereinen zusammen oder lässt sich von diesen aktiv finanziell unterstützen oder beeinflussen.
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